ab 99 €/Monat

Kostenloses Erstgespräch

Für Zahnarztpraxen, Kieferorthopädie und Praxisgemeinschaften

Website für Zahnärzte

Zum Zahnarzt geht kaum jemand gern. Eine gute Website nimmt Patienten die Unsicherheit schon vor dem ersten Termin und zeigt ruhig und ehrlich, was in Ihrer Praxis passiert.

Zahnarzt in blauer Praxiskleidung spricht mit einer entspannten Patientin im Behandlungsstuhl, im Hintergrund bereitet eine Assistentin Instrumente vor
Beispielbilder, mit KI erstellt.
  • Ruhe statt Angst

    Ein eigener Bereich für Angstpatienten erklärt, wie Sie vorgehen. Ohne Versprechen, dafür mit echten Fotos aus Ihrer Praxis.

  • Leistungen verständlich

    Prophylaxe, Implantate, Zahnersatz oder Kinderzahnheilkunde, erklärt in Sätzen, die Patienten verstehen.

  • Termine auch nach Feierabend

    Online-Terminbuchung oder ein Terminwunsch-Formular. Patienten buchen dann, wenn sie Zeit haben.

  • Team, das neugierig macht

    Eine Karriereseite für ZFA und Zahnärzte zeigt Ihr Team, Ihre Arbeitszeiten und wie man sich schnell bewirbt.

Wie Patienten einen Zahnarzt auswählen

Die Suche nach einer neuen Zahnarztpraxis beginnt oft mit einem Anlass: Umzug, Schmerzen oder der Wunsch nach einer zweiten Meinung. Patienten suchen dann nach „Zahnarzt Hamm“, „Zahnarzt für Angstpatienten“ oder „Implantate Ahlen“. Sie lesen Bewertungen, schauen sich Fotos an und klicken auf die Website.

Dort entscheidet sich viel. Wirkt die Praxis ruhig und freundlich? Nimmt sie neue Patienten? Wie bekomme ich einen Termin? Viele Zahnarzt-Websites wirken dagegen kühl, zeigen Stockfotos von perfekten Zähnen und listen Fachbegriffe auf. Das hilft Patienten mit Angst oder Unsicherheit kaum.

Was auf eine gute Zahnarzt-Website gehört

Ein ehrlicher Bereich für Angstpatienten

Viele Menschen schieben den Zahnarztbesuch lange auf. Wenn Sie besonders auf ängstliche Patienten eingehen, erklären Sie in einfachen Worten, wie ein erster Termin abläuft. Zeitpuffer, ein erstes Gespräch ohne Behandlung, Pausen auf Handzeichen. Konkrete Abläufe überzeugen mehr als Versprechen.

Leistungen einzeln erklärt

Prophylaxe, Füllungen, Wurzelbehandlung, Zahnersatz, Implantate, Kinderzahnheilkunde. Jede Leistung, die Ihnen wichtig ist, bekommt einen kurzen Abschnitt: Für wen ist das, wie läuft es ab, wie lange dauert es. Das beantwortet Fragen, bevor sie am Telefon gestellt werden.

Termine und Notfälle

Eine Online-Terminbuchung oder ein Formular für Terminwünsche entlastet den Empfang. Dazu gehören klare Hinweise, was bei akuten Schmerzen zu tun ist, und der Verweis auf den zahnärztlichen Notdienst außerhalb der Sprechzeiten.

Team und Räume

Echte Fotos von Behandlungsräumen, Wartezimmer und Team geben Patienten ein Gefühl für die Praxis. Wenn Sie Kinder behandeln, zeigen Sie auch das.

Karriere

Zahnmedizinische Fachangestellte werden vielerorts gesucht. Eine eigene Karriereseite mit Arbeitszeiten, Fortbildungen und einer Bewerbung in wenigen Minuten hilft bei der Suche.

Werberecht für Zahnärzte

Zahnärzte dürfen sachlich über ihre Praxis, ihre Leistungen und ihre Qualifikationen informieren. Berufswidrige Werbung ist nach der Berufsordnung der Zahnärztekammern untersagt, insbesondere anpreisende, irreführende, herabsetzende oder vergleichende Werbung. Die Grundlage ist § 21 der Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer, die Landeskammern haben eigene Fassungen. Für Hamm und Westfalen ist die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe zuständig.

Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) gilt zusätzlich für Werbung mit Behandlungen und Verfahren. Es verbietet irreführende Werbung. Bei operativen Schönheitseingriffen sind vergleichende Vorher-Nachher-Bilder außerhalb der Fachkreise ausdrücklich verboten.

Im Impressum gehören nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 DDG die Zahnärztekammer, die Berufsbezeichnung mit dem verleihenden Staat und die Berufsordnung mit Fundstelle dazu. Wir legen die Struktur an, die Inhalte stimmen Sie ab. Rechtsberatung können und wollen wir nicht ersetzen.

Bietet Ihre Praxis Verbrauchern eine Online-Terminbuchung an, kann das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gelten. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Ob das für Ihre Praxis zutrifft, prüfen Sie am besten mit Ihrer Kammer oder einer Anwältin. Wir bauen Ihre Seite so, dass sie gut lesbar und mit der Tastatur bedienbar ist, siehe barrierefreie Website.

Welches Paket passt?

Eine kleine Praxis mit einem Zahnarzt ist mit Start für 99 € netto im Monat gut versorgt: bis zu fünf Seiten, 30 Minuten Änderungen im Monat.

Die meisten Zahnarztpraxen profitieren aber von Wachstum für 179 € netto im Monat. Bis zu zwölf Seiten erlauben eigene Seiten für wichtige Leistungen. Dazu kommen das Einrichten und Pflegen Ihres Google-Unternehmensprofils, lokales SEO, eine Online-Terminbuchung oder Karriereseite und eine Stunde Änderungen pro Monat.

Für einen besonderen Auftritt mit eigens erstellten Bildern, Videos und Animationen gibt es Premium ab 349 € netto im Monat. Die Einrichtung kostet bei 12 Monaten Mindestlaufzeit 0 €. Mehr auf der Preisseite. Haben Sie schon eine Website, ist ein Relaunch oft der schnellste Weg.

Eine eigene Online-Terminbuchung gibt es 29 € im Monat, im Paket Wachstum ist sie enthalten. Unsere Chatbots kommen in Zahnarztpraxen höchstens für Terminanfragen und organisatorische Fragen in Frage, nie für Fragen zu Beschwerden oder Behandlungen, denn Gesundheitsdaten sind nach Art. 9 DSGVO besonders geschützt.

Aus Hamm für Praxen in der Region

Wir arbeiten persönlich aus Hamm, mit 13 Jahren Erfahrung, und betreuen Praxen per Video und Telefon. Den ersten Entwurf sehen Sie in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach dem Erstgespräch. Online gehen Sie in der Regel 2 bis 3 Wochen nach dem Erstgespräch. Sie haben dabei einen persönlichen Ansprechpartner.

Was kostet das?

Ein fester Monatspreis, Design, Hosting und Pflege inklusive. 0 € Einrichtung bei 12 Monaten Mindestlaufzeit. Jährlich gezahlt: 1 Monat geschenkt.

Alle Preise und Details
  • Start

    99 € im Monat, netto. Der gute erste Auftritt.

  • Wachstum

    179 € im Monat, netto. Für Betriebe, die gefunden werden wollen.

  • Premium

    ab 349 € im Monat, netto. Der große Auftritt.

Häufige Fragen

Dürfen wir auf der Website Vorher-Nachher-Bilder zeigen?

Hier ist Vorsicht nötig. Das Heilmittelwerbegesetz verbietet vergleichende Vorher-Nachher-Darstellungen bei operativen Schönheitseingriffen außerhalb der Fachkreise, und auch sonst dürfen solche Bilder nicht irreführend sein. Klären Sie konkrete Bilder vorab mit Ihrer Kammer oder einer Anwältin. Wir setzen sie nur nach Ihrer Freigabe ein.

Wir haben schon eine Website. Lohnt sich ein Neubau?

Wenn die Seite auf dem Handy schlecht funktioniert, veraltete Zeiten zeigt oder schwer zu pflegen ist, meistens ja. Bei einem Relaunch übernehmen wir gute Texte und Bilder und leiten alte Adressen um, damit bei Google möglichst nichts verloren geht.

Können Sie auch Fotos von unserer Praxis machen?

Fototermine vor Ort bieten wir nicht an. Im Paket Premium erstellen wir eigens Bilder und Videos digital für Ihre Website. Fotos Ihrer Praxis liefern Sie oder Ihr Fotograf.

Welche Angaben braucht das Impressum einer Zahnarztpraxis?

Neben Name, Anschrift und Kontakt verlangt § 5 DDG für Zahnärzte die Zahnärztekammer, die Berufsbezeichnung mit dem Staat, in dem sie verliehen wurde, und die Berufsordnung mit Hinweis, wo sie zu finden ist. Wir legen die Seite an, die Angaben stimmen Sie ab. Das ist keine Rechtsberatung.

Lassen Sie uns über Ihre Website sprechen.

Kostenlos und unverbindlich. Sie erzählen, wir hören zu und sagen Ihnen ehrlich, was sinnvoll ist.